Anmeldung
Eingereicht werden können sämtliche Kurzfilme unabhängig von Genre, Format und Länge. Aber auch Lang- und Dokumentarfilme können teilnehmen. Wichtig sind uns inhaltliche und formale Originalität und Frische! Besonders freuen wir uns über Kurzfilme in Super-8, die am Super-8-Wettbewerb teilnehmen.
Einsendeschluss ist der 15.05.10.
Anmeldeformular und Reglement als PDF
Reglement
Die Aufführungsrechte für Festivals liegen bei dem/r Einsender/in. Die Kosten für die Filmzusendung trägt der/die Einsender/in. Einsendeschluss für die Sichtungskopie ist der 15.5.2010, für die Vorfüvhrkopie der 1.8.2010. Vorführ- und Sichtungskopien bleiben bis Ende des Festivals in Weiterstadt. Nach dem Festival werden Vorführkopien in der Regel innerhalb von 14 Tagen zum Versand gebracht. Aufgrund der enger werdenden Finanzlage können wir Sichtungskopien nur noch zurückschicken, wenn Rückporto beigelegt wurde! Bitte bedenkt für alle Versände den Termin des Filmfests und teilt es uns rechtzeitig mit, falls Ihr im Sommer längere Zeit verreisen solltet! Der Filmrückversand erfolgt auf Kosten des Veranstalters. Der Rückversand der Vorführkopien innerhalb Deutschlands erfolgt als Postpaket. Eilige Rück- / Weiterversände oder Änderungen der Versandadresse müssen schriftlich mitgeteilt werden. Filme, die wegen geänderter Adressen oder Nicht-Abholung beim Postamt wieder an uns zurück kommen, werden von uns nur nach Aufforderung und per Nachnahme nochmals verschickt.
Von eingereichten Filmen erstellt (bzw. behält) das Festival eine Archivkopie. Eine Verwendung der archivierten Filme erfolgt nur nach Einwilligung des/der Einsenders/in. Ist der Einsender nicht mit der Erstellung einer Archivkopie einverstanden, muß er dies bei der Einsendung des Films schriftlich mitteilen.
In Anbetracht der großen Bandbreite an Formaten (digitale, Video, NTSC, PAL etc.) kann für die Aufführung ein Film auf ein anderes Format überspielt werden (z. B. wenn ein Format nur einmal ausgewählt wurde), sofern dadurch kein Qualitätsverlust für die Projektion entsteht. Wenn sich dies als notwendig erweisen sollte, wird der/die Einsender/in darüber vom Filmfest vor der Veranstaltung informiert.
Für selbstverursachte Schäden am Film durch den/die Anmelder/in (u.a. schlechte Verpackung beim Versand, Perfoschäden) übernimmt das Festival keine Haftung. Eventuelle Kopienschäden, die durch uns verursacht werden, müssen nach Erhalt der Rücksendung innerhalb einer Woche schriftlich beim Filmfest Weiterstadt angezeigt werden, da sonst der Anspruch auf Entschädigung entfällt. Als Höchstentschädigung werden die Kosten einer Filmkopie zugrunde gelegt. Höhere Ersatzleistungen sind nicht möglich.
Bei ausreichender finanzieller Unterstützung des Festivals durch die Hessische Filmförderung und/oder Sponsoren zahlt das Festival in folgender Priorität an FilmemacherInnen, deren Film für das offizielle Programm ausgewählt wurde:
- Fahrtkostenunterstützung für anwesende FilmemacherInnen
- Filmgeld an bei der Vorführung ihres Films anwesende FilmemacherInnen
- Filmgeld an nicht beim Festival anwesende FilmemacherInnen
Vorführ- und Sichtungskopie mit für das Verständnis relevanten Dialogen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt oder mit deutschen oder englischen Untertiteln versehen sein. Bei Sichtungskopien kann nach Rücksprache eine Dialogliste ausreichend sein.
Es besteht keine Einschränkung der Anmeldungen pro Filmemacher. Filme, die älter als drei Jahre sind, können nur nach Rücksprache angemeldet werden. Filme, die bereits einmal beim Open-Air Filmfest Weiterstadt angemeldet waren, können nicht noch einmal angemeldet werden. Filme mit einer Laufzeit von über 60 Minuten dürfen keinen deutschen Kinostart und Fernseheinsatz vor dem Festival haben. Es gibt keine Anmeldegebühr.
Filme aus dem Nicht-EU Ausland wie folgt beschriften:
Nur für kulturelle Zwecke.
Rückversand erfolgt an Absender.
Filmfest Weiterstadt
Postfach 1164
D-64320 Weiterstadt
oder
c/o Kino im Bürgerzentrum
Carl-Ulrich-Str. 9-11
D-64331 Weiterstadt
Tel.: 0 6150 -121 85
filmfest@weiterstadt.de
